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EINLADUNG

Am Donnerstag, dem 17. November 2022 um 18.00 Uhr, wird Herr

Dr. Peter Frank
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
im Saalbau der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 9, Saarbrücken
über das Thema
Kriegsverbrechen und Völkerstrafrecht
von Syrien bis Ukraine

sprechen.

Zur Person:
Seit Oktober 2015 ist der deutsche Jurist Dr. Peter Frank Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe und damit in Deutschland unter anderem für die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich. Zudem wirkte er seit Oktober 2018 als Mitglied des Ausschusses nach Art. 14 Abs. 3 der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft an der Auswahl der Europäischen Generalstaatsanwältin und der Europäischen Staatsanwälte mit. Zuvor war Peter Frank Generalstaatsanwalt in München sowie seit 1. April 1995 als Staatsanwalt, Richter und Beamter in verschiedenen Verwendungen bei der Staatsan-waltschaft München I, dem Landgericht München I, dem Oberlandesgericht München sowie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig. Er hat an den Universitäten Würzburg und München Rechtswissenschaften studiert und den akademischen Grad des "Doctor iuris" an der Universität Würzburg mit einer Arbeit zu einem strafrechtlichen Thema erworben.

Zur Sache teilt der Referent mit:
Vor 20 Jahren traten das Völkerstrafgesetzbuch und das Statut von Rom in Kraft. Seitdem hat sich Deutschland zu einem international anerkannten Vorreiter bei der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen entwickelt. Erlaubt doch das Weltrechtsprinzip die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Anklagenerhebung und Verurteilung, auch wenn das Tatgeschehen nicht in Deutschland stattfand und nicht von Deutschen begangen wurde. Mit zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Koblenz wurden weltweit erstmals Vertreter des syrischen Regimes unter anderem wegen im dortigen Bürgerkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat der Generalbundesanwalt erneut ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Kriegsverbrechen eingeleitet. Der Vortrag wird über die Praxis zur Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch berichten sowie auf rechtliche und tatsächliche Besonderheiten eingehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Manfred Birkenheier

PS: Anmeldung erbeten telefonisch unter 0681/4101-241 oder per E-Mail an weidmann@heimes-mueller.de. Der Eintritt ist auch für Interessenten frei, die nicht Mitglied des Saarbrücker Rechtsforum e.V. sind. Auf Wunsch wird eine Fortbildungsbescheinigung gem. §§ 9, 15 FAO erteilt.