Am Mittwoch, dem 23. September 2026, um 18.00 Uhr, wird Frau
Dr. Christine Fuchsloch
Präsidentin des Bundessozialgerichts
Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken
über das Thema
sprechen.
Zur Person:
Dr. Christine Fuchsloch, Jahrgang 1964, ist seit März 2024 als erste Frau Präsidentin des Bundessozialgerichts und zudem Vorsitzende des 4. Senats mit der Zuständigkeit für Fragen des Bürgergelds und des Kinderzuschlagsrechts. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Hamburg (einstufig). Promotion zu Geschlechterdiskriminierung im Sozialrecht in Hamburg. Beginn der richterlichen Laufbahn 1993 am Sozialgericht Hamburg. Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht von 1998 bis 2001. Danach Tätigkeiten am Sozialgericht Berlin und am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts von Juli 2010 bis Februar 2024. Verfassungsrichterin des Landes Brandenburg von 2009 bis 2019. Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts von November 2020 bis Juli 2024. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen, schwerpunktmäßig zu Fragen der Grundsicherungssysteme und zu Familienleistungen. Ehrenamtliches Engagement in unterschiedlichen Funktionen, u.a. im Deutschen Juristinnenbund, der Juristischen Gesellschaft zu Kassel und im Deutschen Sozialgerichtstag.
Zur Sache teilt die Referentin mit:
Es vergeht kaum ein Tag, an dem man nicht in den Medien vom Sozialstaat hört oder liest. Der Sozialstaat wird mit Begriffen wie „Reformbedürftigkeit“, „Vereinfachung“, „Kostentreiber“, „Verschlankung“ oder „Baustelle“ kombiniert. Vorab: Es gibt für uns allen Grund, stolz auf den Sozialstaat zu sein und ihn nicht schlecht zu reden. Eine Kritik ist jedoch absolut richtig: Der Sozialstaat in Deutschland ist zu kompliziert geworden. Der Vortrag stellt zunächst das bestehende System der sozialen Sicherung dar. Sodann werden verschiedene Handlungsbedarfe aus Sicht der Bürger und der Verwaltung aufgezeigt. Die Sozialstaatskommission hat Empfehlungen für die Reform steuerfinanzierter Sozialleistungen vorgelegt. Nicht weniger und mehr als die Neusystematisierung dieser Leistungen ist vorgesehen. Weiter soll Recht u.a. durch Pauschalierung und einen modularen Einkommensbegriff vereinheitlicht sowie eine einheitliche IT-Infrastruktur geschaffen werden. Ob eine „große Reform“ nötig und möglich ist, sollte offen diskutiert werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
PS: Anmeldung erbeten telefonisch unter 0681/4101-241 oder per E-Mail an weidmann@heimes-mueller.de. Der Eintritt ist auch für Interessenten frei, die nicht Mitglied des Saarbrücker Rechtsforum e.V. sind. Auf Wunsch wird eine Fortbildungsbescheinigung gem. §§ 9, 15 FAO für Strafrecht erteilt.
Parkplätze stehen auf dem Gelände der IHK Saarland kostenlos zur Verfügung.
