Am Montag, den 5. Mai 1986, wird
Herr Professor Dr. Dr. h.c. Gerhard LÜKE, Lehrstuhl für Prozeßrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität des Saarlandes,
um 19 Uhr (im Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, 10. Etage, Gro8er Sitzungssaal) einen Vortrag halten über das Thema:
DAS NEBENEINANDER VERSCHIEDENER RECHTSWEGE ANHAND AKTUELLER PROBLEME.
Das Verhältnis der Einzelgerichtsbarkeiten zueinander ist in jüngster Zeit erneut heftig, insbesondere auch unter verfassungs-rechtlichen Gesichtspunkten diskutiert worden. Anlaß war vor allem das Verh5ftnis der Strafgerichtsbarkeit zur Finanzgerichtsbarkeit bei Verfahren in Sachen Parteispenden. Auch das Verhältnis der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit hat im Zusammenhang mit der Anwendung des Schwerbeschädigten-Gesetzes durch die Hauptfürsorgestelle neue Probleme aufgeworfen. Ich freue mich, da8 Herr Professor Lüke, der Vorsitzende des Kuratoriums des Saarbrücker Rechtsforums, sich bereit erklärt hat, zu diesen Problemen zu sprechen, und hoffe, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen bin ich
Ihr Ihnen sehr ergebener
Professor Dr. Dr. Georg Ress