Am Dienstag, den 10. Juni 1986, wird Herr Dietrich von BOECKLIN, Justiziar des Saarländischen Rundfunks, im Vortragssaal des Konferenzgebäudes des Saarländischen Rundfunks auf dem Halberg um 19.30 Uhr einen Vortrag über das Thema
DIE RUNDFUNKENTWICKLUNG DES SAARLANDES
halten.
Für die Entwicklung des Rundfunkrechts im Saarland war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1981 (BVerfGE 57, 295 ff. - "FRAG-Entscheidung"), das die Regelungen des früheren saarländischen Rundfunkgesetzes (AB1. 1967, S. 47S, 1968, S. 558) über die Veranstaltung privater Rundfunksendungen für verfassungswidrig erklärt hatte, entscheidend. Der saarländische Gesetzgeber hat durch die Neufassung des Landesrundfunkgesetzes vom 28.11.1984 (ABl. 1984, S. 1249) den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Andererseits wirft die Neufassung, insbesondere die Regelung über das Konzessionsverfahren und über die Reihenfolge der Zulassungen, eine Reihe rechtlicher Probleme auf.
Ich freue mich, daß sich der Justiziar des Saarländischen Rundfunks, Herr von Boecklin, bereit erklärt hat, über die mit der Entwicklung des Rundfunkrechts im Saarland zusammenhängenden Probleme zu s"rechen und auch über aktuelle Rechtsfragen des Medienrechts zu diskutieren. Ich bitte Sie, sich den Termin vorzumerken, und hoffe, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu können.