Einladung

Am Freitag, den 8. Mai 1987 wird

Herr Professor Dr. Rudolf BERNHARDT,

Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg,

Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg

in der Universität des Saarlandes, Bau 16, Hörsaal 106, um 18 Uhr c.t. einen Vortrag halten über das Thema:

Neue Entwicklungstendenzen in der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Zu diesem Vortrag möchte ich Sie in Zusammenarbeit mit dem Europa-Institut der Universität des Saarlandes herzlich einladen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der letzten Zeit zu besonders umstrittenen Fragen des Eigentumsschutzes und der Meinungsfreiheit Stellung genommen und neigt dazu, den Anwendungsbereich der Verfahrensgarantien des Artikel 6 EMRK auf Verwaltungsverfahren, insbesondere Sozialversicherungs-verfahren, auszudehnen.

Ich freue mich, daß es uns gelungen ist, mit Herrn Professor Bernhardt den deutschen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für einen Vortrag in Saarbrücken zu gewinnen und hoffe, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können.

Mit verbindlichen Empfehlungen