Am Dienstag, den 14. Juni 1988, wird
Herr Prof.Dr. Dr. Dr. W. E. Fthenakis,
Direktor des Staatsinstituts für Frühpädagogik
und Familienforschung, München,
und Lehrbeauftragter der Universität Augsburg,
in der Kongreßhalle Saarbrücken, Hafenstraße, Konferenzsaal II,
um 19.00 Uhr, einen Vortrag halten über das Thema:
EHESCHEIDUNG UND REGELUNG DER ELTERLICHEN SORGE - VERSUCH EINER NEUORIENTIERUNG
Die durch das Familiengericht zu treffende Regelung der elterlichen Sorge im Falle des Getrenntlebens der Eltern oder der Scheidung ihrer Ehe für deren gemeinschaftliche Kinder hat sich nach dem "Wohl des Kindes" zu richten. Die inhaltliche Ausfüllung dieses Begriffs als einer Art Generalklausel bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit der Zuweisung der elterlichen Sorge an einen Elternteil, sondern auch bei der Regelung der von der Verfassung garantierten und vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1983, 101) unter Korrektur des Gesetzes bekräftigten Möglichkeit gemeinsamer elterlicher Sorge. Dabei hat der Richter auch sachliche Kindeswohlinhalte außerhalb des Rechts aufzuspüren und in seine Entscheidung zu integrieren. Die Sozialwissenschaften spielen hierbei eine wichtige Rolle. Doch besteht auch in diesem Bereich in der Einschätzung des "Kinderwohls" keine Einhelligkeit.
Das Thema dürfte vor allem in Familiensachen tätige Richter, Rechtsanwälte, psychologische Sachverständige und Sachbearbeiter der Jugendämter besonders interessieren. Ich möchte Sie zu diesem Vortrag herzlich einladen und hoffe auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Empfehlungen
Prof. Dr. Dr. Georg Ress