Einladung

Am Donnerstag, dem 31. Januar 1991, um 18 Uhr spricht
im Großen Vortragssaal im Haus der Ärzte, Faktoreistraße 4 in Saarbrücken

Herr Dr. Jürgen KRUNNOW
Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank AG,
- Frankfurt am Main

über das Thema:

Die Bedeutung des Europäischen Gemeinschaftsrechts
für die Reform des Kreditwesengesetzes

Das neue Konzept der Marktintegrierung zur Errichtung eines gemeinsamen Bankenmarktes ist durch die Schaffung gemeinschaftsrechtlicher Mindeststandards gekennzeichnet. Die insbesondere die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung betreffende Harmonisierung auf Mindeststandards ist verbunden mit der Einführung der Sitzlandkontrolle und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Bankaufsichtsrechte. Dadurch wird es möglich sein, daß die in einem Mitgliedstaat entsprechend dem dortigen Bankaufsichtsrecht errichteten und tätigen Banken ihre ebenfalls nach den dortigen Rechtsvorschriften zulässigerweise erbrachten Bank- und Finanzdienstleistungen frei in alle anderen Mitgliedstaaten exportieren. In der hieraus entstehenden Situation eines verschärften Wettbewerbs von Banken und Bankaufsichtssystemen kommt es bei der Umsetzung der europäischen Bankrichtlinien im Rahmen einer Reform des Kreditwesengesetzes darauf an, den KWG-Eigenmittelbegriff umsichtig unter Berücksichtigung von Gläubiger- und Funktionenschutzgesichtspunkten neu zu definieren, ohne dabei die Wettbewerbsproblematik völlig zu ignorieren. Unter gleichen Gesichtspunkten ist der Grundsatz I über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute entsprechend den Rahmenvorgaben der EG-Bankrichtlinien zu ändern.

Ich möchte Sie zu diesem Vortrag herzlich einladen und verbleibe

mit meinen besten Empfehlungen Ihr

Professor Dr. Dr. Georg RESS