Am Dienstag, dem 13. Dezember 1994, um 19.00 Uhr, wird
Herr Prof. Dr. Rudolf Gerhardt Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
in der Kongreßhalle Saarbrücken, Konferenzraum II, Hafenstraße, 66111 Saarbrücken, über das Thema
"MEHR FERNSEHEN IM GERICHTSSAAL?"
referieren.
Zur Person:
Jahrgang 1937, Rechtsanwalt, 15 Jahre ARD-Korrespondent aus der Stadt, die sich gerne "Residenz des Rechts" nennen läßt, Mitherausgeber der "Zeitschrift für Rechtspolitik", seit 1986 Professor im Graduierten-Studiengang für Journalistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, schreibt weiterhin für "Die Zeit" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".
Seine meist juristischen Feuilletons sind in bislang sechs Büchern gesammelt.
Zur Sache:
Im Vortrag geht es um die Frage, ob dem Fernsehen - mehr als bisher - Zugang zu den Gerichtssälen eröffnet werden soll. Derzeit verbietet § 169 GVG während der Verhandlung alle Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen.
In der sog. Honecker-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daj3 dieses Verbot in seiner Allgemeinheit jedenfalls nicht für die Abschnitte vor und nach der Verhandlung gilt und eine grundsätzliche Klärung der Frage angekündigt.
Die rechtspolitische Diskussion um die Forderung nach "Medienöffentlichkeit" hält an.
Der Referent wird für eine differenzierte Neuregelung werben.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Egon Müller