Einladung

Am Mittwoch, dem 21. Juni 1995, um 19.00 Uhr, wird

Herr Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber Universität Göttingen

in der Saarlandhalle Saarbrücken, Saal IV, Am Ludwigspark, 66113 Saarbrücken, über das Thema

"Soll die aktive Sterbehilfe etwa nach dem Modell der Niederlande auch in der Bundesrepublik legalisiert werden?"

referieren.

Zur Person:

Jahrgang 1933, juristische Staatsprüfungen 1957 in Köln und 1962 in Hannover, Promotion 1966 in Bonn bei Hans Welzel mit einer Arbeit über Recht und Moral, Habilitation 1970 über "Gesetz und Richter", seit 1962 mehrjährige Tätigkeit als Richter im niedersächsischen Justizdienst, 1971 Berufung als Professor an die juristische Fakultät der Universität Göttingen, dort trotz verschiedener Rufe nach Hannover, Bielefeld, Mannheim und Freiburg geblieben, 1987 - 1990 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, seit 1992 Präsident der Universität Göttingen, zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere auch zum Arztrecht.

Zur Sache:

Sterbehilfe gehört zu den Themen, die nahezu weltweit zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion geworden sind. In der Bundesrepublik ist das Urteil des BGH vom 13.09.1994 überwiegend als vorsichtige Erweiterung zulässiger passiver Sterbehilfe interpretiert worden. Die erlaubte "Hilfe im Sterben" wird hinsichtlich des einseitigen Behandlungsabbruchs eng begrenzt, während dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten über die mutmaßliche Einwilligung ein etwas größerer Einfluß auf die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen eingeräumt wird, als dies einem verbreiteten Bild vom klinischen Alltag entspricht. Schon im sog. Wittig-Urteil aus dem Jahre 1984 hatte der BGH ausgeführt, daß es "keine Rechtsverpflichtung zur Erhaltung eines erlöschenden Lebens um jeden Preis" gebe und daß "Maßnahmen zur Lebensverlängerung nicht schon deswegen unerläßlich" seien, "weil sie technisch möglich sind". Im Hinblick auf die wachsende Sorge vieler Menschen, am Ende ihres Lebens zum Objekt intensivmedizinischer Maßnahmen zu werden, die lediglich den natürlichen Ablauf des Sterbens verzögern, haben die jetzigen Ausführungen des BGH gröf3te gesellschaftliche und rechtspolitische Bedeutung. Walter Jens und Hans Küng setzen sich in ihrem Plädoyer für Selbstverantwortung "Menschenwürdig sterben" - im Piper-Verlag gerade erschienen - dafür ein, das Sterben als letzte Phase des Lebens ernst zu nehmen und es deshalb in die Verantwortung des einzelnen Menschen zu geben.

In dieser Situation lohnt der Blick ins Ausland, in dem sich da und dort ein starker Trend zum unterstützten Suizid entwickelt hat.

Der Referent wird seine Position beziehen insbesondere vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse in den Niederlanden.

Mit den besten Grüßen
Ihr

(Egon Müller)