Einladung

Am Mittwoch, dem 07. Februar 1996, um 19.00 Uhr, wird

Herr Kay Nehm
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

in der Kongreßhalle, Konferenzraum II, Hafenstraf5e, 66111 Saarbrücken, über das Thema

"Wie steht es um die Innere Sicherheit in Deutschland"

referieren.

Zur Person:

Geb. 1941, Studium der Rechtswissenschaft in München, Freiburg und Kiel, Großes Staatsexamen 1971 in Hamburg, danach als Staatsanwalt in Kiel tätig, seit 1973 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ab 1978 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, 1981 zur Bundesanwaltschaft zurückgekehrt, 1988 zum Bundesanwalt ernannt und Referatsleiter in der Abteilung für Terrorismusstrafsachen, seit Oktober 1990 die Generalstaatsanwaltschaft der DDR in Ost-Berlin abgewickelt, im Juli 1991 zum Bundesrichter ernannt, ab Februar 1994 Generalbundesanwalt.

Zur Sache:

Die Innere Sicherheit ist zu allen Zeiten und in allen politischen Systemen bedroht (gewesen). Jede Gesellschaft birgt Randgruppen, die auch durch Androhung und Verhängung schwerer Strafen nur begrenzt zu sozialisieren sind.

Der Vortrag geht in seinem ersten Teil auf die soziologischen und gesellschaftlichen Ursachen allgemeiner Kriminalität ein und versucht, "Rezepte" gegen das Verbrechen aufzuzeigen.

Im zweiten Teil seiner Ausführungen behandelt der Referent die Ausprägungen politisch motivierter, extremistischer Straftaten und unseren Umgang damit. Er erläutert den Zusammenhang von politischen Problemen, radikalen Lösungsansätzen und extremistischen Straftaten und verdeutlicht, wie beschränkt die Einwirkungsmöglichkeiten des Strafrechts gerade auf dem Feld des politischen Extremismus sind. Der Rechtsstaat ist gefordert, andere Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
und den besten Wünschen für 1996
Ihr

(Egon Müller)