Einladung

Am Mittwoch, dem 22. Mai 1996, um 19.00 Uhr, wird


Frau Michaela Ecker

Präsidentin des Landesamtes für
Rehabilitierung und Wiedergutmachung

in der Kongreßhalle, Konferenzraum II, Hafenstraße, 66111 Saarbrücken, über das Thema

"Das Unrecht des SED-Regimes - schon vergessen, verdrängt? Ein Blick auf Gesetzgebung und Praxis der Wiedergutmachung und der Rehabilitierung seiner Opfer"

referieren.

Zur Person:

Jahrgang 1934, Studium der Rechte in München und Paris, ab 1964 als Staatsanwältin, danach als Richterin und ab 1975 als Vorsitzende Richterin am Landgericht München I tätig - neben allgemeinen Zivilsachen I. Instanz auch mit Entschädigungssachen nach dem BEG befaßt -, seit 1992 Aufbau einer Oberen Landesbehörde in Thüringen zur Durchführung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze.

Zur Sache:

Nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes und dem Beitritt der sog. neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesgesetzgeber den Versuch unternommen, Regelungen für eine Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der politischen Verfolgung des SED-Regimes zu schaffen. Diese Gesetze befassen sich mit Schäden an Freiheit, an Leib und Leben, im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen und in besonderer Ausführlichkeit mit Vermögensschäden.

Der Vortrag beschränkt sich auf die drei Gesetze, die vom Landesamt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung durchgeführt werden, nämlich das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 04.11.1992 und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz sowie das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, beide vom 01.07.1994. Dabei soll aufgezeigt werden, wie diese Gesetze in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden und es soll die Frage gestellt werden, inwieweit die Bemühungen des Gesetzgebers und der Verwaltung tauglich sind, zum inneren Rechtsfrieden nach der Wiedervereinigung beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

(Egon Müller)