Am Donnerstag, dem 20. Februar 1997, um 19.00 Uhr, wird
Herr Professor Dr. Marcus Lutter Universität Bonn
im Haus der Ärzte, 10. Etage, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Thema
"Über die neuere Entwicklung bei der Haftung des Geschäftsführers"
referieren.
Zur Person:
Jahrgang 1930, Studium der Rechte in München, Paris und Freiburg i. Br., 1957 Promotion, von 1957 bis 1965 Notar in der Pfalz, 1963 Habilitation in Mainz, 1965 bis 1980 Professor in Bochum, seither in Bonn als Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Von 1974 bis 1990 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und von 1982 bis 1988 Präsident des Deutschen Juristentages, seit März 1996 emeritiert, seit Januar 1997
Rechtsanwalt in Berlin. Autor von Büchern und Kommentaren vor allem zum Aktien-, GmbH- und Konzernrecht sowie zum Europäischen Unternehmensrecht.
Zur Sache:
Die GmbH ist längst zur beliebtesten Unternehmensform in der Bundesrepublik Deutschland geworden; mehr als 700.000 gibt es davon inzwischen.
Sie führt daher aber auch mit Abstand die Konkursstatistik an. Meistens haben die normalen Gläubiger im Konkurs der GmbH wenig Aussicht, mehr als eine ganz geringe Quote auf ihre Forderung zu bekorrirnen. So liegt der Gedanke für den Gläubiger nahe, nach anderen, dritten Personen Ausschau zu halten, die für seine Forderung vielleicht haften könnten. Neben den Gesellschaftern fällt hier der Blick nur allzugerne auf den Geschäftsführer. Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat viel getan, diese Hoffnung zu nähren. Davon soll im Vortrag die Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
(Egon Müller)