Am Freitag, dem 14. November 1997, um 19.00 Uhr, wird
Herr Professor Dr. jur. Dr. h.c.mult. Knut Ipsen
im Haus der Ärzte, 10. Etage, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Thema
"Von Nürnberg 1945 nach Den Haag 1993 Völkerrechtliche Legitimationsprobleme bei der Strafverfolgung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit"
referieren.
Zur Person:
Geb. 1935, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht (Völkerrecht) und Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. 1975 - 1977 Mitglied und Völkerrechtsberater der Deutschen Regierungsdelegation auf mehreren Konferenzen.
1986 - 1994 Bundeskonventionsbeauftragter des Deutschen Roten Kreuzes und Vorsitzender des Präsidialausschusses für humanitäres Völkerrecht, 1979 - 1989 Rektor der Ruhr-Universität Bochum, 1991 - 1993 Gründungsrektor der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, seit 1991 Mitglied des Ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag, seit 1994 Präsident des Deutschen Roten Kreuzes.
Zur Sache:
Mit den derzeit in Den Haag laufenden Verfahren gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher aus dem früheren Jugoslawien wie auch mit der Wanderausstellung zu den Kriegsverbrechen der Wehrmacht, die gegenwärtig kontrovers diskutiert wird, ist wieder das Problem in das öffentliche Interesse gerückt, ab eine internationale Strafverfolgung bei schwerwiegenden Delikten in bewaffneten Konflikten völkerrechtlich und sittlich legitimiert ist. Im Zusammenhang mit dem Nürnberger und dem Tokioer Kriegsverbrecherprozeß ist die Staatenwelt einen anderen Weg gegangen als mit der Gründung des Internationalen Tribunals zur Ahndung der Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien, das 1993 durch Beschluß des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde. Damit sind erneut Probleme aufgeworfen worden, wie sie z.B. mit dem aus staatlicher Souveränität erwachsenden Strafanspruch, mit dem Grundsatz nulla poena sine lege und schließlich mit einer Reihe von Auslieferungsschwierigkeiten gegeben sind.
Ist überhaupt von Nürnberg bis Den Haag ein Fortschritt erzielt worden?
Hauptgegenstand des Vertrags ist der Beitrag, den das Völkerrecht zur Bewältigung schwerer Verstöße gegen das im bewaffneten Konflikt geltende Recht zu leisten vermag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
(Egon Müller)