Einladung

Am Donnerstag, dem 18. Februar 1999, um 19.00 Uhr, wird

Herr Prof. Dr. Helmut Rüßmann

in Haus der Ärzte, 10. Etage, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Thema

"Praktische Probleme des Zeugenbeweises: Fragen der Umsetzung und Handhabung von Glaubwürdigkeitskriterien im Gerichtsaal"

referieren.

Zur Person und zur Sache:

Prof. Dr. Helmut Rüßmann (geb. 1943) ist seit 1987 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsphilosophie an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Sein juristisches Studium absolvierte er an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt a.M. und der Georgetown University in Washington D.C. 1975 wurde er auf die Professur für Zivilrecht, Verfahrensrecht und Verfahrenstheorie an der Universität Bremen berufen. Zugleich war er Richter im Handelssenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der juristischen Methoden-, Argumentations- und Begründungslehre sowie im Beweisrecht.

Das Beweisrecht hat er im Alternativkommentar zur Zivilprozeßordnung 1987 unter Berücksichtigung auch des einschlägigen nicht-juristischen Schrifttums behandelt. Dabei geht es um das die Erkenntnis- und Begründungsmöglichkeiten behandelnde wissenschaftstheoretische und philosophische Schrifttum und - namentlich für den Zeugenbeweis - um das Schrifttum zur Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Aussagepsychologie. Überdies gilt sein wissenschaftliches Interesse der Nutzung moderner Technologien für das juristische Arbeiten, Lehren und Lernen. Er zeichnet zusammen mit Prof. Herberger für das Juristische Internet-Projekt Saarbrücken verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

(Egon Müller)