Einladung

Am Montag, dem 03. Mai 1999, um 19.00 Uhr, wird

Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Melichar

in Haus der Ärzte, 10. Etage, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zum Thema

"Urheberrecht im Informationszeitalter Bedingen die neuen Medien eine Paradigmenwechsel?"

referieren.

Zur Person und zur Sache:

Prof. Dr. jur. Ferdinand Melichar, geb. 1938, studierte Jura in Genf, Salzburg und zuletzt München, wo er nach Ableistung des Referendardienstes 1967 das zweite juristische Staatsexamen ablegte. Seither in München als freiberuflicher Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht tätig. 1975 bis 1979 "Conseiller Technique" des Europa-Rates für Urheberrecht, seit 1976 Mitglied der "Sachverständigenkommission für Urheberrecht" beim Bundesjustizministerium (Bonn). Seit 1984 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VERWERTUNGSGESELLSCHAFT WORT. Von 1987 bis 1993 Chairman der International Federation of Reproduction Rights Organisations (IFRRO); seit 1993 Chairman der European Group von IFRRO. Seit 1988 Lehrbeauftragter für Urheber- und Verlagsrecht an der Universität München. Zahlreiche Veröffentlichungen über nationales und internationales Urheberrecht (u.a. Co- Autor am Großkommentar zum UrhG von Schricker); Mitherausgeber von ZUM (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht).


Auf allen Ebenen werden derzeit intensiv die Auswirkungen der neuen technischen und daraus resultierend wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke diskutiert: International (im Rahmen der Diskussionen um die WIPO-Verträge), europäisch (im Rahmen der EU-Direktiven) und national (insbes. Diskussionsentwurf zu einem 5. Urheberrechts-Änderungsgesetz).

Der BGH hat in jüngsten Urteilen deutliche Lücken im geltenden Urheberrechtsgesetz festgestellt, die ihn zu Analogieschlüssen gezwungen haben (Urteile zur Vergütungspflicht von Faxgeräten und zur Behandlung der Kopierversanddienste von Bibliotheken).

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ab die neuen Medien zu einer Abwendung von den bisher gültigen Urheberrechtsprinzipien, insbes. dem kontinentaleuropäischen Schöpferprinzip, führen müssen oder ob eine Anpassung des geltenden Urheberrechtsgesetzes genügt.

Zu Überprüfen ist aber auch die Rolle, die Verwertungsgesellschaften zukünftig spielen werden. Ihre Bedeutung wird sicher noch steigen, sie werden aber gleichzeitig ihre Tätigkeit den neuen Medien und den aus der neuen Technik resultierenden Möglichkeiten anpassen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

(Egon Müller)