Einladung

Am Donnerstag, dem 09. Dezember 1999 um 19.00 Uhr wird

Herr Prof. Dr. Heinz Holzhauer

in der Kongreßhalle Saarbrücken, Raum K 2, zum Thema


"Die Familienrechtsreform des Jahres 1989 vor dem Hintergrund längerfristiger rechtsgeschichtlicher Entwicklungen"

referieren.

Zur Person:

Prof. Dr. Heinz Holzhauer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Bürgerlichen Recht liegt der Schwerpunkt seiner Arbeiten auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechtes, so als Mitarbeiter am "Erman", dem Handkommentar zum BGB. Seine Arbeiten zur Rechtsgeschichte gelten in erster Linie dem Strafrecht, mit einer zunehmenden Neigung zur allgemeinen Kulturgeschichte.

Zur Sache:

Die aus vier Einzelgesetzen bestehende Familienrechtsreform des Jahres 1989 hat teilweise zentralen Charakter. Am geschichtlichen Kerngebiet des Familienrechtes lassen sich allgemeine Veränderungen der europäischen Rechtskultur verdeutlichen. Die Inhalte der zentralen Veränderungen des Familienrechtes sind im Zusammenhang mit Fortschritten der Naturwissenschaft auf anthropologischer Grundlage verständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

( Egon Müller )