Am Dienstag, dem 23. April 2002, um 19.00 Uhr s.t., wird
Herr Wolfgang Spindler, Vizepräsident des Bundesfinanzhofs
in der Saarlandhalle, Saal 4, Im Ludwigspark, 66113 Saarbrücken, über das Thema
"Vertrauensschutz im Steuerrecht"
referieren.
Zur Person:
Geb. 1946 in Göttingen, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg und Bonn. Nach dem Assessor-Examen von 1975 bis 1977 in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. 1978 Richter am Finanzgericht Düsseldorf. Von 1979 bis 1982 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, anschließend wieder Richtertätigkeit in Düsseldorf. Ab 1991 Richter am Bundesfinanzhof. Seit Anfang 2000 Vizepräsident und Vorsitzender Richter des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (Zuständigkeit: Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie der Spekulationseinkünfte und Fragen der Eigenheimzulage). Zahlreiche Veröffentlichungen zu steuer- und verfassungsrechtlichen Themen.
Zur Sache:
Das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hergeleitete und auf die sog. Freiheitsgrundrechte des Grundrechtskatalogs gestützte Vertrauensschutzprinzip gilt als Rechtsgrundsatz für den gesamten Bereich des Steuerrechts. Dementsprechend wird nach einer Übersicht über seine verfassungsrechtlichen Grundlagen die Bedeutung dieses Grundsatzes für das Handeln aller drei Staatsgewalten, nämlich den Steuergesetzgeber, die Finanzverwaltung sowie die Steuerrechtsprechung dargestellt. Dabei sollen auch über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinausgehende Vorschläge zu einer Verbesserung des Vertrauensschutzes im Strafrecht gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
(Egon Müller)