Am Donnerstag, dem 28. November 2002, um 19.00 Uhr s.t., wird
Herr Dr. Ulf Böge
Präsident des Bundeskartellamtes Bonn
im Haus der Ärzte, 10. Etage, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, über das Thema
"Die Ministererlaubnis im deutschen Kartellrecht - ein ordnungspolitischer Sündenfall?"
referieren.
Zur Person:
Dr. Ulf Böge studierte in Mainz und Bonn Volkswirtschaftslehre und wurde 1971 an der Universität Mainz zum Dr. rer. pol. promoviert. Im folgenden Jahr trat er in das Bundeswirtschaftsministerium ein, wo er insbesondere an der Gesetzesnovelle zur Einführung der Fusionskontrolle mitwirkte. Nach mehreren Zwischenstationen - z.B. im Bundespräsidialamt - kehrte er 1984 in das Bundeswirtschaftsministerium zurück und leitete dort ab 1997 die Abteilung "Energiepolitik." 1998 übernahm er die Abteilung "Wirtschaftspolitik". Anfang 2000 wurde er zum Präsidenten des Bundeskartellamtes ernannt.
Zur Sache:
Mit der 2. GWB-Novelle wurde 1973 die Fusionskontrolle eingeführt. Sie wurde als zweistufig" ausgestattet: wettbewerbsrechtliche Entscheidung durch das Bundeskartellamt und Möglichkeit des Bundeswirtschaftsministers, eine Untersagung durch Gründe des Allgemeinwohls zu heilen. Dazwischengeschaltet ist eine Beurteilung der Monopolkommission.
In dem Vortrag wird der deutsche Sonderweg im Vergleich zu Fusionskontrollverfahren anderer Länder dargestellt. Die ordnungspolitisch zentralen Fragen dieses Instruments werden untersucht. Es wird zu zeigen sein, ab die Zweistufigkeit noch zeitgemäß ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
(Egon Müller)